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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig für geschlossene Verträge ab dem 01.03.2022.
  • 1. Mitgliedsbeitrag und bargeldlose Zahlung Im GYM B7 werden alle Mitgliedbeiträge via SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum 1. oder 15. des Monats gezahlt. Pro Quartal wird die Betreuungspauschale zusätzlich mit dem Beitrag eingezogen. Das Startpaket wird nur einmalig zu Beginn einer jeden Mitgliedschaft fällig. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Weitere Einkäufe werden mittels Transponderarmband gebucht und ebenfalls vom Konto des Mitglieds mit der nächsten Beitragsbuchung eingezogen oder mit zuvor eingezahltem Guthaben verrechnet.
  • 2. Ruhen der Mitgliedschaft Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit beträgt pro Kalenderjahr höchstens vier Wochen und kann auf zwei mal zwei Wochen übers Jahr verteilt werden. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags bzw. des anteiligen Monatsbeitrages befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 14 Tage vor Beginn des Ruhezeitraumes in Textform beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Ist das Mitglied länger als ein Monate aufgrund von Krankheit gehindert das Studio zu nutzen, ist es durch Vorlage eines Attestes für die angegebene Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Durch ein Attest, das die Hinderung "bis auf weiteres" bescheinigt, wird die Mitgliedschaft für höchstens zwei Monate ruhen gelassen, für ein weiteres Aussetzen der Zahlungspflicht ist ein neues Attest nötig. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt ein Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.
  • 3. Folgen der NichtzahlungWird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist GYM B7 berechtigt, zum nächsten Lastschrifteneinzug den Beitrag erneut einzuziehen. Durch Rückbelastung entstehende Kosten werden ebenfalls mit belastet, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. GYM B7 behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
  • 4. Transponder ArmbandDer Zugang zum Studio ist nur mit dem Transponderarmband möglich. Das Transponderarmband ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder Verlust des Transponderarmbandes oder die Beschädigung ist unverzüglich dem GYM B7 zu melden. Die Gebühr für ein neues Transponderarmband ist vom Mitglied zu tragen.
  • 5. Kündigung und Verlängerung der Mitgliedschaft Die Kündigungsfrist liegt bei einem Monat. Wird die Mitgliedschaft nicht einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Vertragsende (Grundlaufzeit oder der Verlängerung) von einer der Parteien gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend immer um einen weiteren Monat. Eine Kündigung bedarf der Textform. Etwaige dem Mitglied von GYM B7 gewährte Freimonate verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel weiter als 30 km Fahrtstrecke vom GYM B7 gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung vom Amt mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung das GYM B7 zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. GYM B7 ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt GYM B7 aus wichtigem Grund, kann GYM B7 den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch GYM B7 aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass GYM B7 überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  • 6. Anpassung des MitgliedsbeitragesBei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist GYM B7 berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. GYM B7 wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags gilt ab Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
  • 7. Änderung der KontaktdatenÄnderungen der Anschrift oder Kontodaten sind dem GYM B7 unverzüglich mitzuteilen.
  • 8. WirksamkeitFür den Fall, dass Teile der Mitgliedschaftsvereinbarung ganz oder nur teilweise unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht.
  • 9. SonstigesGYM B7 behält es sich vor das Kursprogramm jederzeit zu ändern.